Erste Unterschriften eingereicht

Am heutigen Donnerstag konnten die ersten 200 gesammelten Unterschriften im Wahlbüro der Stadt Weinheim eingereicht werden. Mitglieder des Weinheimer Ortsgruppen von NABU und des BUND hatten diese in den letzten Wochen auf Veranstaltungen und vor Bio Märkten gesammelt. Die Unterzeichner haben damit die Forderung nach mehr Bio-Landwirtschaft und Pestizidverboten unterstützt. Weitere Sammlungen werden allerdings bis Mitte Dezember nicht mehr aktiv durch Ehrenamtliche durchgeführt. Dazu hatte sich der Trägerkreis des Volksbegehrens, zu dem auch der NABU und der BUND gehören, in der letzten Woche entschieden. Man versucht bis dahin zusammen mit der Landesregierung in einem Dialog auch so die notwendigen Forderungen umzusetzen.

Frank Reichenbacher (NABU) und Jörg Steinbrenner (BUND) vor dem Wahlbüro in Weinheim

In dem Eckpunktepapier der Landesregierung sind auch weitere Forderungen enthalten, die so in einem Volksbegehren nicht zulässig gewesen wären. Unter anderem sind dort Pestizidverbote für Privatanwender und Schritte gegen die Lichtverschmutzung enthalten. Was nicht vergessen werden darf: täglich geht bei uns das Artensterben weiter und seit den 70er Jahren sind bereits 75% der Insekten bei uns verschwunden. Wir müssen handeln und dürfen hier nicht weiter tatenlos zusehen.

Während die Träger des Volksbegehren derzeit nicht aktiv Unterschriften sammeln, ist das Volksbegehren damit aber nicht beendet. Die Unterschriften behalten ihre Gültigkeit und die Rathäuser nehmen auch weiter Unterschriften entgegen.

Seit dem 18.10. können wahlberechtigte Bürger auch direkt im Wahlbüro der Stadt Weinheim die Forderungen mit ihrer Unterschrift unterstützen. Das Wahlbüro in Weinheim befindet sich im 3.OG beim Bürger- und Ordnungsamt am Dürreplatz. Die amtliche Sammlung findet dort während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Weiter Infos unter:

Forderungen des Volksbegehren Artenschutz

Wahlbekanntmachung der Stadt Weinheim