Von Zierrasen und Schottergärten
Grünordnungspläne und ihre Umsetzung In Weinheim wird gebaut, neue Gewerbe- und Wohngebiete werden geplant und erschlossen. Dazu wird ein Bebauungsplan mit einem Grünordnungsplan erstellt, in dem die geplanten Straßen, Gebäude und Grünflächen ersichtlich sind. Er ist die verbindliche Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch. In diesem Plan werden allerdings nicht nur die bauliche Nutzung und die zulässigen Maße wie Grundstückflächen- und Geschossflächenzahlen festgelegt, sondern auch die Art der Begrünung, also Bäume und Sträucher, wird vorgegeben. Diese Vorgaben haben die Bauherren einzuhalten und das Amt für Baurecht zu überwachen. Wie steht es mit der Umsetzung der Vorgaben in Bezug auf die Begrünung? Um das herauszufinden, haben Mitglieder des BUND-Ortsverbands…