Regionalplan Rhein-Neckar 2021

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In dem Verbandsgebiet Region Rhein-Neckar, in dem sich Weinheim befindet, wird ein neuer Regionalplan erstellt. Dieser hat für die Metropolregion Rhein-Neckar, die sich über die Grenzbereiche der drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg erstreckt, Auswirkungen auf die Flächennutzungspläne und damit auch für die Bebauungspläne.
Als BUND Ortsverband haben wir für die Weinheimer Planung vor Ort einen Stellungnahme erstellt. Zusätzlich wird vom BUND Rhein-Neckar Kreis auch eine Stellungnahme erstellt, die auch einen größeren Bezug nimmt auf generelle Kritikpunkte an der Planung.

Die Metropolregion Rhein-Neckar stellt eine der am dichtesten besiedelten und bebauten Regionen Mitteleuropas dar. Sie ist Teil der als „Blaue Banane“ bezeichneten Region in Europa mit der höchsten Bevölkerungs- und Siedlungsdichte. Diese Entwicklung ging in den vergangenen Jahrzehnten mit erheblichen ökologischen Schäden einher. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind bereits verschwunden und ökologisch wertvolle Lebensräume wurde dabei zerstört, Boden wurde großflächig versiegelt und damit der Verlust all seiner wichtigen Funktionen für Landwirtschaft, Grundwasserbildung und Klimaschutz.

Eine Regionalplanung, die weitere Siedlungs- und Gewerbeflächen in erheblichem Umfang vorsieht, stellt für uns eine völlig falsche Weichenstellung für Natur, Umwelt und den Menschen in der Region dar. Diese Planung steht auch im Widerspruch zum Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung von Baden-Württemberg. Dort heißt es auf Seite 30: „Wir wollen den Flächenverbrauch weiter reduzieren und halten weiterhin an dem Ziel der ‚Netto-Null‘ fest. Ein weiterer Faktor, um unnötigen Flächenverbrauch zu vermeiden, ist der Rückbau bestehender, nicht mehr benötigter Infrastruktur.“ Wir wünschen uns eine Regionalplanung ganz im Sinne dieser politischen Absichtserklärung.

Anmerkungen zu den auf Weinheimer Gemarkung gelegenen durch den Entwurf zur Änderung des Regionalplans betroffenen Flächen:

Gebiet RNK-24

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft und Regionaler Grünzug soll umgewidmet werden in Siedlungsgebiet für Wohnungen (2,4ha)

Zu der im Plan dargestellten Fläche gehört nicht nur der für die Bebauung vorgesehene Bereich des Bebauungsplans Nr. 1/02-18 für den Bereich “Lebensmittelmarkt an der B 3, Sulzbach-Süd”, sondern auch ein westlich angrenzender, etwa doppelt so großer Bereich bis zur Bahntrasse. Bei diesem Gebiet handelt es sich um strukturreiche Gärten mit zahlreichen alten Obst- und Nussbäumen. Hier ist eine arten- und individuenreiche Vogelfauna zu erwarten und das Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse (wie im südlich von der Westtangente gelegenen Baugebiet „Langmaasweg“). Eine Bebauung wäre daher ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft und ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen. Für zwingend notwendige und angemessene Ausgleichsmaßnahmen, die das Bundesnaturschutzgesetz vorschreibt, sehen wir im Bereich der Gemeinde Weinheim keine Möglichkeiten mehr.

Eine Bebauung dieses Bereichs hätte außerdem zur Folge, dass die nördlich verbleibende Feldflur bis zum Siedlungsbereich von Sulzbach komplett eingeschlossen wäre von Siedlungs- und Infrastrukturflächen. Dies wäre für diesen verbleibenden Feldflurrest eine erheblich Minderung der ökologischen Qualität, die jetzt noch vorhanden ist.

Aus diesen Gründen lehnen wir diese Erweiterungsfläche westlich des Bebauungsplans Nr. 1/02-18 ab.

Gebiet RNK-VRG01-G

Künftiges Vorranggebiet für Gewerbe und Dienstleistungen (111 ha – zu prüfender Änderungsbereich: 0 ha)

Um auch zukünftig Landwirtschaft in ausreichender Größe auf Weinheimer Gemarkung zu ermöglichen und um weitere Eingriffe in Natur, Landschaft und Böden zu verhindern, schlagen wir vor, den nördlich des Industrieparks Weinheim gelegene, bisher unbebaute Bereich im Flächennutzungsplan der Stadt Weinheim und damit auch im Regionalplan als Vorrangfläche für Gewerbe herauszunehmen und wieder zu einer Vorrangfläche für die Landwirtschaft umzuwidmen. Der zunehmende Bedarf an landwirtschaftlicher Nutzfläche und der gleichzeitige Mangel an geeigneten Flächen zeigt sich beispielhaft beim geplanten Gewerbegebiet „Hintere Mult“. Der den betroffenen Landwirten versprochene Ersatz der verlorengehenden landwirtschaftlichen Flächen ist aus Flächenmangel bisher gescheitert. Da sich landwirtschaftliche Fläche nicht vermehren lässt, sollten alle noch verbliebenen Flächen von einer Bebauung ausgenommen werden.

Breitwiesen zwischen A5 und B38 (Westtangente)

Das Gebiet „Breitwiesen“ zwischen der A5 und der B38 (Westtangente) ist in der Karte als weiße Fläche dargestellt ohne dass diese Signatur in der Legende erläutert ist. Die Weinheimer Bevölkerung hat sich 2013 durch einen Bürgerentscheid klar gegen eine Bebauung dieser landwirtschaftlich und als Gärten genutzte Feldflur entschieden. Die „Breitwiesen“ stellen für die Landwirtschaft, die Naherholung, die Tierwelt der Feldflur sowie für den Klima- und Bodenschutz einen besonders wertvollen Bereich dar und müssen auch zukünftig von jeglicher Bebauung frei gehalten werden.

Wir fordern daher eine Festlegung dieses Bereichs in ein „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“.

Bisher nicht umgesetze Gewerbegebiete des Flächenutzungsplans

Um nicht weitere wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche und ökologisch wertvolle Gebiete zu verlieren fordern wir eine Umwidmung von potenziellen noch nicht durch einen Bebauungsplan umgesetze Gewerbefläche des Flächenutzungsplans zu Vorranggebieten für die Landwirtschaft – insbesondere für das Gebiet Hammelsbrunnen nördlich der Mannheimer Straße und das Gebiet Zweites Kirschbaumgewann zwischen Wormserstraße und Heppenheimer Straße. Beide Gebiete weisen einen großen Bestand an Hochstamm-Obstbäumen auf. Auf Grund der kleinparzelligen Nutzung mit vielen Gärten, kleinen Acker- und Wiesenflächen sind beide Gebiete außerordentlich strukturreich. Es kommen zudem mehrere nach § 33 des Landesnaturschutzgesetzes von Baden-Württemberg geschützte Biotope vor. Diese ökologisch hochwertigen Gebiete besitzen eine sehr artenreichen Tierwelt, insbesondere eine artenreiche Vogel- und Säugetierfauna. Nur wenige anderen Gebiete in der Weinheimer Rheinebene weisen aktuell eine so große Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz auf.

Zusätzlicher Wohnbedarf für die Kernstadt von Weinheim

Nach einer nicht ganz nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage geht aus dem Änderungsentwurf hervor, dass der Bedarf an Wohnraum in den nächsten 15 Jahren in der Kernstadt Weinheim zusätzlich zu den im Flächennutzungsplan noch vorhandenen Bauflächen etwa 15-20 ha betragen würde. Eine Beurteilung aus naturschutzfachlicher Sicht ist kaum möglich, da im Plan keine entsprechenden Flächen dargestellt sind. Soviel lässt sich aber schon jetzt sagen: Eine weitere Bebauung (von sehr wahrscheinlich landwirtschaftlichen) Flächen in dieser Größenordnung würde einen erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen.


Mitmachen

Alle Bürger können über die Webseite des Regionalverband sich noch bis zum 15.06.2021 direkt mit Einwänden und Stellungnahmen beteiligen! Wir unterstützen auch die Aktion des Bundesbündnis Bodenschutz die eine einfache Postkarte für einen Einspruch erstellt haben.

Anmerkung: die genauen Grenzen der Gebiete sind nicht veröffentlich worden. Die Einzeichnungen in den obigen Karten stellen Näherungen aus den veröffentlichten Karten des Beteiligungsverfahren dar.