Volksbegehren Artenschutz – Start der Kampagne

Liebe Freunde, Unterstützer und Mitglieder des BUND Weinheim,

wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat Anfang dieses Jahres in Bayern das Volksbegehren “Rettet die Bienen” großen Erfolg gehabt. In Baden-Württemberg wurde jetzt auch ein Volksbegehren “Rettet die Bienen” vom Verein ProBiene e.V. initiiert. Der BUND Baden-Württemberg unterstützt dieses aktiv.

Was fordert das Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen?

  • Das Land Baden-Württemberg soll sich für den Artenschutz einsetzen!
  • Landwirtschaftliche Betriebe zu Bio-Betrieben umwandeln!
  • Pestizide in der Landwirtschaft halbieren!
  • In Naturschutzgebieten Pestizide verbieten!
  • Streuobstwiesen schützen!

Die genauen geplanten Änderungen am Gesetzestext kann man hier nachlesen: http://www.bund-bawue.de/GesetzentwurfRetteDieBiene

Wie kann jeder mitmachen?

Für den 1. Schritt brauchen wir 10.000 Unterschriften auf Formblättern:

  • Das Formblatt gibt es hier: http://www.bund-bawue.de/UnterschreibeRetteDieBiene
  • Unterschreiben dürfen alle Wahlberechtigte in Baden-Württemberg, also Menschen, die volljährig sind, die deutsche Staatsbürgerschaft haben und ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
  • Die Gemeinden überprüfen dann die Stimmen – darum kümmert sich ProBiene, die alle Formblätter gesammelt einreicht.

Die unterzeichneten Formblätter können Sie entweder bei mir in Weinheim abgeben:
BUND Weinheim, c/o Jörg Steinbrenner, Liststraße 6, 69469 Weinheim
oder direkt an die Organisation proBiene e. V., Rosenwiesstraße 17, 70567 Stuttgart schicken.

Wie geht es weiter?

Wenn die 10.000 Unterschriften von den Gemeinden überprüft wurden, prüft das Innenministerium den Antrag. Danach startet Schritt 2: Start des Volksbegehrens

  • Damit das Volksbegehren angenommen wird, benötigen wir in der zweiten Phase circa 680.000 Unterschriften. Das sind etwa 10 Prozent der Wahlberechtigten Baden-Württembergs.
  • Diese Stimmen müssen innerhalb von sechs Monaten gesammelt werden.

Schritt 3: Beratung des Landtages

  • In der dritten Phase debattiert der Landtag den unveränderten Gesetzentwurf.
  • Der Landtag kann den Gesetzentwurf annehmen oder ablehnen.

Schritt 4: Volksabstimmung

  • Lehnt der Landtag den Entwurf ab, kommt es zur Abstimmung durch das Volk.
  • Dann entscheidet die einfache Mehrheit der Wähler*innen.
  • Mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten müssen an der Volksabstimmung teilnehmen.

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Initiative unterstützen und wir kurzfristig die 10.000 Unterschriften für die Zulassung zusammenkommen.

Viele Grüße

Jörg Steinbrenner